Entscheidungen mit Tragweite
nur vom Fachmann in Reichweite.

Tankstillegung

Unsere langjährige Erfahrung – Ihr Vorteil!

Auch wenn Ihre Heizung bereits nicht mehr in Betrieb oder vorhanden ist – ein Tank muss, sofern er noch nicht fachmännisch stillgelegt wurde, durch eine konzessionierten Fachfirma gemäss den Regeln der Technik ausser betrieb gesetzt werden.

Ein Tank muss entgast, gereinigt und beim zuständigen Amt abgemeldet werden. Ob Sie den Tank demontieren lassen wollen oder nicht, ist gewässerschutztechnisch nicht massgebend. Der diesbezügliche Entscheid bleibt somit Ihnen überlassen.  Erfahrungsgemäss ist dieser meistens davon abhängig, ob der dadurch gewonnene Platz gebraucht wird oder nicht.

Unser Angebot umfasst:

  • Fachliche Beratung
  • Alle notwendigen Abklärungen mit der zuständigen Behörde
  • Fachmännische Ausserbetriebsetzung Ihrer Tankanlage: Von Fass über Kleintanks bis zu Grosstankanlagen
  • Interessante Lösungen für den Abtransport von allfällig vorhandenem Restöl
  • Abmeldung der Tankanlage beim zuständigen Kantonalen Amt
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